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Insolvenzrecht

Privates Insolvenzrecht:
  • Lösungen zur Insolvenzvermeidung

  • Beratung und Vertretung von Personen vor und in der Privat- und Verbraucherinsolvenz

    • Außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung

    • Hilfe bei der Insolvenzantragstellung

    • Beratung und Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • Durchsetzung Ihrer Restschuldbefreiung

  • Prüfung von Aussonderungs- oder Absonderungsansprüchen von Gläubigern und von Anträgen und Beschlüssen über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Gewerbliches Insolvenzrecht:
  • Beratung der Geschäftsführung vor und in der Insolvenz

    • Prüfung der Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung

    • Abwehr von Geschäftsführerhaftungsansprüchen nach § 64 GmbHG

  • Prüfung und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter

  • Beratung und Vertretung von Gläubigern bei der Durchsetzung von Ansprüchen in der Insolvenz

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Deliktsforderungen

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