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Familienrecht

Wir beraten Sie zu Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsfragen sowie zu Eheverträgen.

  • Vorbereitung von Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften

  • Prüfung von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt

  • Durchsetzung Ihrer finanziellen Ansprüche auf Unterhalt oder Prüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit

  • Beantragung des Zugewinnausgleichsverfahrens

  • Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen

  • Untersuchung von Umgangsrecht und Umgangspflicht

  • Ausarbeitung und Prüfung von Eheverträgen oder Verträgen zu Lebenspartnerschaften

  • Rechtliche Vertretung bei Anliegen zu nichtehelichen Lebenspartnerschaften oder eingetragenen Partnerschaften

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